Abrechnung
Die sprachtherapeutische Behandlung wird von der Krankenkasse bezahlt.
Die Rezepte dafür stellt der Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Pädaudiologe, Phoniater, Kieferorthopäde, Neurologe) aus, wenn er eine eingehende Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält. Je nach Verordnung dauert eine Behandlung 30-60 Minuten.
Nach der Diagnostik wird entschieden, ob und wann mit einer Behandlung begonnen werden soll.
Bei Erwachsenen sind die Rezepte in der Regel zuzahlungspflichtig, Kinder und Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung befreit.
Therapievertrag
Bei Ihrem Ersttermin schließen wir mit Ihnen einen Therapievertrag, der u.a. folgende Punkte beinhaltet:
24-Stunden-Regelung
Vereinbarte Termine werden für Sie reserviert und sind von Ihnen verbindlich einzuhalten. Termine, die sie nicht wahrnehmen können (z.B. wegen Krankheit), müssen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, so können wir die für Sie reservierte Zeit so kurzfristig nicht anderweitig vergeben. In diesem Fall stellen wir Ihnen diese Zeit zum derzeit gültigen Kassensatz privat in Rechnung.
Aufsichtspflicht des Therapeuten
Die Aufsichtspflicht des Therapeuten für Ihre/n Tochter / Sohn endet mit Beendigung der vereinbarten Behandlungszeit. Bei verspäteter Abholung kann keine Beaufsichtigung gewährleistet werden.